Häufige Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Mieterinnen und Mieter.
Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Mieterinnen und Mieter.
Die Stadtrodaer Wohnungsbaugesellschaft m.b.H. (SWG) vermietet Wohnungen in Stadtroda und Umgebung. Als kommunales Wohnungsunternehmen bietet die SWG Mietwohnungen in unterschiedlichen Größen – vom Ein-Zimmer-Apartment bis zur Familienwohnung. Alle aktuell freien Wohnungen werden laufend auf wohnung-stadtroda.de veröffentlicht.
Aktuell freie Wohnungen der SWG finden Sie jederzeit auf der Seite „Wohnungen“ unter wohnung-stadtroda.de. Dort lässt sich nach Ort, Straße, Zimmeranzahl und Miete filtern. Zu jeder Wohnung gibt es eine Detailseite mit Fotos, Ausstattung, Miethöhe und einem direkten Anfrageformular.
Sie bewerben sich am einfachsten über das Anfrageformular auf der Detailseite der gewünschten Wohnung. Alternativ können Sie uns über das allgemeine Kontaktformular auf wohnung-stadtroda.de erreichen. Nach Eingang Ihrer Anfrage meldet sich die SWG bei Ihnen und stimmt die nächsten Schritte – etwa eine Besichtigung und die Mieterselbstauskunft – mit Ihnen ab.
Die Kaution wird in Form einer Versicherung (Mietkautionspolice) verlangt, die Versicherungssumme beträgt 2 Kaltmieten.
Mit einer Mietkautionsversicherung müssen Sie die Mietkaution nicht als Einmalbetrag hinterlegen. Stattdessen zahlen Sie einen regelmäßigen Beitrag an einen Versicherungsanbieter, der die erforderliche Sicherheit gegenüber dem Vermieter übernimmt. So bleibt Ihre Liquidität erhalten und Sie müssen nicht mehrere Monatsmieten auf einmal aufbringen.
Die Miete richtet sich nach Größe, Lage und Ausstattung der jeweiligen Wohnung. Bei jeder Wohnung auf wohnung-stadtroda.de sind Kaltmiete, Nebenkosten und – soweit zutreffend – Heizkosten transparent angegeben, sodass Sie die monatlichen Gesamtkosten direkt einsehen können. Als kommunales Unternehmen legt die SWG Wert auf faire, ortsübliche Mieten.
Ja – die Stadtrodaer Wohnungsbaugesellschaft m.b.H. (SWG) hat regelmäßig freie Wohnungen im Angebot. Welche Wohnungen derzeit frei sind, sehen Sie tagesaktuell auf wohnung-stadtroda.de. Wenn gerade nichts Passendes dabei ist, können Sie sich kostenfrei benachrichtigen lassen, sobald neue Wohnungen frei werden.
Mietwohnungen in Stadtroda erhalten Sie bei der Stadtrodaer Wohnungsbaugesellschaft m.b.H. (SWG), Breiter Weg 58, 07646 Stadtroda. Das gesamte aktuelle Angebot steht auf wohnung-stadtroda.de; die Anfrage stellen Sie direkt über das Formular auf der jeweiligen Wohnungsseite oder telefonisch unter 036428 443-0.
Bei dringenden Schäden außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie unseren 24-Stunden-Havariedienst unter 036428 443-16.
Schäden und Mängel melden Sie am schnellsten über das Formular „Mängelmeldung" auf wohnung-stadtroda.de – auf Wunsch direkt mit einem Foto vom Smartphone. Ihre Meldung geht unmittelbar bei der SWG ein. Bei dringenden Notfällen außerhalb der Geschäftszeiten (z. B. Wasserrohrbruch) erreichen Sie den Havariedienst unter 036428 443-16.
Der Mieter der SWG verpflichtet sich, für eine ausreichende Belüftung und Beheizung der Wohn- oder Gewerberäume zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden zu sorgen. Er verpflichtet sich weiterhin zur Beachtung der nachfolgend aufgeführten Regeln zum Lüften, zum Heizen und zum Bewohnen.
1. Alle, auch wenig benutzte Räume regelmäßig möglichst viermal am Tag lüften. Dazu alle Fenster gleichzeitig ganz öffnen (Querlüften, Durchzug). damit sich der Luftaustausch schnell vollziehen kann. Dies gilt auch, wenn es regnet oder kalt ist. Die Lüftung ist umso wirkungsvoller, je höher die Temperaturdifferenz zwischen draußen (kalte Luft) und drinnen (warme Luft) ist.
2. Dauer dieser Stoßlüftung 5 bis max. 10 Minuten. Diese Zeit reicht, um die feuchte Raumluft durch kalte, aber trockene Frischluft zu ersetzten. Längeres Lüften an einem Stück führt nur zum Auskühlen der Wände.
3. Dauerlüftung durch gekippte Fenster unbedingt vermeiden. Das kühlt die Wände aus und kostet im Verhältnis mehr Energie als wiederholte Stoßlüftung. Merke: Kalte Luft aufheizen, kostet wenig Energie. Ausgekühlte Wände aufzuheizen, verschlingt viel Energie. Dauerlüftung durch gekippte Fenster sollte deshalb während des Heizbetriebes unterbleiben.
4. Während des Lüftens die Thermostatventile an den Heizkörper schließen. Die niedrige Temperatur der einströmenden Frischluft würde die Temperaturfühler täuschen. Die Ventile machen sonst voll auf. Erst nach dem Lüften die Thermostatventile wieder auf die gemerkte Stellung öffnen.
5. Der Heizkörper sollte auch in wenig benutzten Räumen insbesondere in Schlafzimmern, niemals abgestellt werden. Das „Mitheizen“ des Schlafzimmers durch geöffnete Türen ist unbedingt zu vermeiden, weil sich warme (feuchte) Luft aus der übrigen Wohnung an den vergleichsweise kühleren Wänden des Schlafzimmers niederschlägt.
6. Alle Türen zwischen beheizten und weniger oder gar nicht beheizten Räumen geschlossen halten.
7. Größere Wasserdampfmengen bereits beim Entstehen gezielt lüften. Beim Kochen und gleich nach dem Baden / Duschen Fenster auf und Türen zu, damit sich der Wasserdampf gar nicht erst in der Wohnung ausbreiten kann. Bei innenliegenden Bädern und Duschen Lüftungsgeräte laufen lassen, bis die Fliesen wieder abgetrocknet sind. Wichtig: Türen geschlossen halten!
8. Möglichst kein Wäschetrocknen in der Wohnung, sondern Trockenböden, Wäscheplätze und Kondensat-Wäschetrockner benutzen.
9. Während des Urlaubs Nachbarn lüften lassen, im Winter die Raumtemperatur von ca. 19°C nicht unterschreiten.
10. Keller nicht im Sommer lüften bzw. nur dann, wenn es draußen kälter ist als im Keller. Keller vor allem im Winter lüften!
11. Möbel und Schränke nicht direkt an Wände, vor allem nicht an Außenwände stellen, sondern mind. 5 cm Lüftungsabstand lassen. Die Luft soll zwischen Schrank und Wand zirkulieren können, d. h. Schränke mit Sockel sollten am besten mit mind. 5 cm hohe Klötzen unterlegt werden, damit die Luft richtig zirkulieren kann. Das gleiche gilt für Kellerräume, selbst wenn diese beheizt werden.
12. Bilder mit 1 cm dicken Korkscheiben hinterlegen, damit Luft zwischen Bild und Wand zirkulieren kann. Wandverschalung und Bespannung und Wandteppiche erst nach völligem Austrocknen anbringen.
13. Vorhänge, besonders in Ecken, behindern die Belüftung und Trocknung. Für Stores gilt das gleiche. Wenn auch hier das Licht durchscheinen kann, wird die Luftzirkulation doch erheblich behindert. Deshalb sollten Vorhänge und Stores auch nicht vor den Heizkörpern bis zum Boden geführt werden.
14. Wandoberfläche nicht dampfdicht „versiegeln“ durch Vinyl, Metall oder abwaschbare Tapeten oder Folien. Das gleiche gilt für Anstriche, insbesondere wasch- und scheuerfeste Dispersionen oder Latexanstriche. Für die Anstriche auf den Wohnungswänden und auch auf der Fassade wurden Mineralfarben mit einer hohen Dampfdurchlässigkeit verwendet. Bei der Erneuerung der Anstriche sollte dies unbedingt beachtet werden. Wärmedämmtapeten sind verboten!
15. Es muss ausreichend geheizt werden, denn nur Luft, die erwärmt wird, kann Feuchtigkeit im Raum wie ein unsichtbarer Schwamm aufsaugen. So kann z. B. Luft mit 0°C nur 5 Gramm Wasser pro m³ aufnehmen, bei 20°C sind es bis zu 17,5 Gramm pro m³. Der Sättigungsgrad der Luft kann durch ein Hygrometer gemessen und als relative Feuchte abgelesen werden. Als raumklimatisch behaglicher Wert sind max. ca. 30% bis max. 40% Luftfeuchtigkeit anzusehen.
Die kommunale Wohnungsgesellschaft in Stadtroda ist die Stadtrodaer Wohnungsbaugesellschaft m.b.H. (SWG). Sie bewirtschaftet und vermietet Wohnungen in Stadtroda und Umgebung und hat ihren Sitz im Breiten Weg 58 in 07646 Stadtroda. Als kommunales Unternehmen ist die SWG dem Ziel bezahlbaren Wohnraums vor Ort verpflichtet.
Besucher dürfen maximal 6-8 Wochen in Ihrer Wohnung bleiben, ab diesem Zeitpunkt gehen Gerichte von unerlaubter Untervermietung aus bzw. von einer unerlaubten Daueraufnahme im Mieterhaushalt. Darüber hat der Mieter den Vermieter zu informieren.
Tierhaltung ist in unseren Wohnungen nur mit Genehmigung des Vermieters gestattet.
Infos zum Rauchwarnmelder siehe Anlage
Den Energieausweis müssen Vermieter und Verkäufer von Immobilien oder Wohnungen dem Interessenten unaufgefordert vorlegen.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.
Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf des gesamten Gebäudes anhand der Bauteile, vor allem Außenwände, Fenster, Keller und Speicherdecken sowie der Heizungsanlage errechnet. Dazu werden dem Ausweisersteller in der Regel die Bauunterlagen, insbesondere über die verwendeten Materialien sowie die Pläne, übergeben. Weiterhin findet regelmäßig eine Vorortbegutachtung des Objekts statt.
Die zweite Variante ist der sogenannte Verbrauchsausweis. Er wird anhand des tatsächlichen Heizenergieverbrauchs des Gebäudes in den letzten drei Jahren erstellt. Dabei übermittelt der Gebäudeeigentümer dem Ersteller des Energieausweises die Heizkostenabrechnungen, anhand derer der Ausweis erstellt wird.
Das gehört in die Papiertonne:
Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Prospekte, Zettel, Kuverts, Schulhefte, Ordner (ohne Plastik- und Metallteile), Geschenkpapier, Haushaltskartonagen (z. B. Schuh- und Waschmittelkartons), Faltschachteln, saubere Kartons von Tiefkühlkost, Papiertüten, Packpapier, Wellpappe, Computer- und Faxpapiere, alte Telefonbücher....
Das gehört nicht hinein:
verschmutztes Papier (z. B. gebrauchte Haushaltstücher, Papierservietten, fettige Papiertüten, Hygienepapier), abgelöste Tapeten, Kohle- und Thermofaxpapier, Wachs- und Ölpapier, Pergamentpapier (Backfolien, Butterbrotpapier), kunststoff- oder aluminiumbeschichtetes Papier oder Pappe (z. B. Tetrapaks, Bonbonpapier), Versandtaschen mit Wattierung....
Das gehört in die Restmülltonne:
Essensreste, Kaffeefilter, Pflanzenabfälle, Obst- und Gemüseschalen, Knochen, kaputte Gebrauchsgegenstände (z. B. Geschirr, Bratpfannen, Kleiderbügel, Zahnbürsten, Plastikschüsseln, Kinderspielzeug), Hygieneartikel wie Windeln, Tampons, Binden, Taschentücher, Kleintierstreu, Zigarettenkippen, Kehricht, verunreinigtes Papier, abgelöste Tapeten, verbrauchte Stifte, Fotonegative, Staubsaugerbeutel, ausgetrocknete Farbe, Nylonstrümpfe, Glühbirnen, Einwegfeuerzeuge, Christbaumschmuck, Musikkassetten, Schnellhefter aus Kunststoff, Teppichreste, unbrauchbare Textilien (z. B. Putzlappen)
Das gehört nicht hinein:
Altpapier, Kartonagen, Altglas, Aluminium- und Weißblechdosen, Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt, Biomüll, Sondermüll (z. B. Lacke, Farben, Batterien, Desinfektionsmittel, Abflussreiniger, Lederpflegemittel, Möbelpolituren, Nagellackentferner, Maschinenöle, Frostschutzmittel, Abbeizer, Holzschutzmittel etc.), Bauschutt, Schrott, Altkleider, Schuhe....
Das gehört in die Gelbe Tonne:
Leichtstoffverpackungen mit dem Grünen Punkt aus Kunststoff, Verbundmaterial (Verbund = Papier + Alu + Kunststoff) und Aluminium, z. B. Becher, Spülmittelflaschen, Folien, Schalen, Tragetaschen, Styropor, Milch- und Safttüten, Vakuumverpackungen für Kaffee, Gewürzmischungen, Aludeckel von Joghurt- und Sahnebechern, Alufolien und -schalen, Tablettenverpackungen, Zahnpastatuben....
Das gehört nicht hinein:
Plastikschüsseln, Strohhalme, Waschekörbe, Schaumstoffe, Plastikspielzeug, Einweggeschirr, Putzeimer, Pflanztöpfe, Plastikrohre, Kleiderbügel, Schutzumschläge....
Glas und Flaschen gehören in die dafür vorgesehenen Behälter!